stärkster 18650 akku

grüne Laserpointer können von Ihrer Leistung + Wellenlänge her für das Augenlicht gefährlich sein. Ich finde nicht, dass es sich lohnt ein paar Fotos gegen die Beeinträchtigung der EIGENEN Sehleistung (und sei es nur vorübergehend) einzutauschen. laserpointer sehr stark Da aber immer auch ANDERE gefährdet sind und nicht nur man selbst, ist es meiner Meinung nach keine Sache der eigenen Entscheidung so ein Ding zu verwenden oder nicht. Der Verkauf dürfte in Deutschland deshalb auch reglementiert sein… (zurecht).

In der Amateur-Astronomie benutzen wenige einzelne Leute diese grünen Laserpointer, weil sie in der Luft weiter zu sehen sind als rote (Abhängigkeit der Streuung von der Wellenlänge). Seit einiger Zeit scheint diese Modewelle, einen grünen Laser mit sich rumzuschleppen jedoch abgeebbt zu sein. Das ganze dient als Pointer bei Sternführungen am freien Himmel. stärkster 18650 akku ABER: auch unter den einschlägigen Freaks sind diese Dinger heute wirklich hochgradig umstritten. Im allgemeinen kann man schon sagen, dass es vielerorts militanten Widerstand gibt gegen diese Leute, die Nachts beim Beobachten mit solchen Dingern rumfuchteln. Da gibt es (zum Teil) auch ‘Jedi-Idioten’ (man kann es oft nicht anders sagen), die anscheinen nichts im Hirn haben und damit in der Nacht zum Spass auf Leute zielen etc (habe ich selbst schon live miterlebt).

Aber auch wenn man sich selbst persönlich für sehr diszipliniert hält, muss man sich doch eingestehen: Zufälle und Fehler passieren immer. Und dann …?

Deshalb ist meine (und die auch vieler anderer) Haltung dazu: Don’t use it !

Ich widerspreche also der (oben vielleicht suggerierten) Behauptung von oben:

In der Astroszene sind grüne Laser 2000mw blaues Licht in der Breite eben NICHT akzeptiert und werden nur von vereinzelten Leuten benutzt. Es gibt andere + einfachere Mittel für den gleichen Zweck. Und ich würde jedem der über diese Laserpointer diskutiert bitten, drüber nachzudenken was er tut und warum es nur so gehen soll !

Dies stellt erfahrungsgemäß keinen abschließenden Stand dar, weil Geschädigte oftmals erst in den Folgetagen eine Anzeige erstatten. Drei Personen mussten in Gewahrsam genommen werden; zudem wurden mehrere Polizeibeamte durch Wurfgeschosse, Feuerwerkskörper, Laserpointer oder körperliche Gewalt verletzt.

Laserpointer shop

Im Zuge des Einsatzes waren zahlreiche Straftaten (z. B. Landfriedensbruch, Verstöße gegen das Versammlungs-, Waffen- und Sprengstoffgesetz, Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Körperverletzungsdelikte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) zu verzeichnen. Dies stellt erfahrungsgemäß keinen abschließenden Stand dar, weil Geschädigte oftmals erst in den Folgetagen eine Anzeige erstatten. Drei Personen mussten in Gewahrsam genommen werden; zudem wurden mehrere Polizeibeamte durch Wurfgeschosse, Feuerwerkskörper, Laserpointer oder körperliche Gewalt verletzt.

Der Leipziger Pegida-Ableger hatte am Mittwochabend weniger Menschen auf die Straße gebracht als angekündigt. Nach Angaben der Stadt nahmen an dem Legida-Aufmarsch 15 000 Menschen teil, bei den Gegendemonstranten waren es mehr als 20 000. Die Polizei sprach von einem “erheblichen Gewaltpotenzial” auf beiden Seiten. Rund 4000 Polizisten waren im Einsatz. Einige davon wurden von Böllern, Flaschen oder Laserpointern verletzt. Unbekannte setzten Bahnanlagen in Brand, was den Zugverkehr störte.

laserpointer 500mw rot

Berlin/Düsseldorf. Schon ein kurzer Augenkontaktmit dem roten oder grünen Laserstrahl kann unter Umständen schlimme Folgen haben. «Ich habe schon gehört, dass Piloten, die von einem Laserpointer angeleuchtet wurden, eine bismehrere Minuten lang nichts mehr sehen konnten», sagt Peter Hering vom Institut für Lasermedizin der Universität Düsseldorf. Gerade in einer sensiblen Phase wie dem Landeanflugkann das ein sicheres Aufsetzen des Flugzeuges gefährden. Gleichwohl sei die Möglichkeit, «dass man den Piloten auf die Entfernung ausmachen und direkt anstrahlen kann, gering».  laserpointer 500mw rot Erst zu Wochenbeginn hatte es wieder einen Fall gegeben, in dem ein Pilot in Hessen von einem Laserstrahl geblendet wurde. Passiert ist zwar nichts, die Polizei warnte aber vor den«uneinschätzbaren Gefahren» einer solchen Tat. Immer wieder werden die eigentlich für Präsentationen gedachten Geräte zweckentfremdet – im vergangenen Jahr wiederholtbei Fußballspielen, in denen der Pointer auf die Sportler gerichtet wurde.

Aber auch Hering, der mit seinem Forscherteam im Jahr 2000 eine Studie über die Risiken beim Umgang mitLaserpointern erstellte, meint: «Bei der Sache mit den Piloten ist eine neue Stufe erreicht.» «In der überwiegenden Zahl der Fälle wird per Hand gelandet, weshalb die Piloten in dieser Phase hochkonzentriert sein müssen», erklärt der Sprecher derPilotenvereinigung Cockpit, Jörg Handwerg. Abgesehen davon, dass die Konzentration durch eine Blendung gestört werden könne, sei es durch dielaserpointer grün stark billig-Attacken auch schon zudauerhaften Augenschäden und auch Augenblutungen gekommen. Cockpit fordert daher, den freien Verkauf sämtlicher Laserpointer zu verbieten. Besorgniserregend ist aus Sicht der Pilotenvereinigung vor allem die Zunahme der Fälle. Registrierte der Weltpilotenverband Handwerg zufolge 2004 nur 42 Fälle, seien es 2005 schon 240 und2007 sogar 600 gewesen. Grund ist seiner Ansicht nach die größere Verbreitung, unter anderem weil die Geräte mittlerweile schon für wenige Euro zu haben sind. Der Deutschen Flugsicherung (DFS) wurden alleine im August und September 44 Laservorfälle von den Flughäfen im Lande gemeldet. «Seit Ende Oktober geht die Zahl aber wiederzurück», sagt DFS-Sprecherin Kristina Kelek. Das Bekanntwerden solcher Fälle kann, wie auch Handwerg sagt, immer Trittbrettfahrer auf den Plan rufen. «Andererseits muss meiner Ansicht nach Aufklärung darüber betriebenwerden, dass das Blenden mit einem Laserpointer kein Lausbubenstreich ist», betont er. Zumal nicht nur Piloten betroffen sind.

So hatte Anfang dieser Woche ein 13-Jähriger einenU-Bahn-Fahrer in Berlin geblendet. Bessere Aufklärung mag ein Mittel sein, um dem Problem zu begegnen. Hering schwebt indes eine stärkere Kontrolle beim Verkauf der Geräte vor: «Eigentlich muss jeder, der einenLaserpointer mit einer Leistung von einem Milliwatt oder mehr haben möchte, das Gerät bei den Behörden anmelden.» Für Kinder unter 14 Jahren ist der Verkauf sowiesoverboten, «aber auch mit diesem Verbot wird eher lasch umgegangen», glaubt er. Die Gefahr, Laserpointer 200mW dass durch den Kontakt mit den zumeist eher schwachen Lasern das Auge geschädigt wird, schätzt Hering als eher gering ein. So seien Laserpointer mit einer Leistung unter einemMilliwatt diesbezüglich unbedenklich, wenn der Lidschlussreflex funktioniere. «Und der ist eigentlich nur bei Kleinkindern, bei Alkohol- oder Rauschgiftkonsum langsamer als die normalen 25Millisekunden», erklärt er.

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Kurzzeitig geblendet werden kann der Anvisierte aber in jedem Fall. Zudem empfindet es Hering als problematisch, «dass die Geräte häufig mit einer falschen Leistungsangabe versehen sind». So könnten als Ein-Milliwatt-Laserpointerausgewiesene Geräte durchaus mehr Leistung haben. «Die meisten dieser Produkte kommen aus Fernost und die dortigen Hersteller verzichten oftmals auf eine genaue Messung», sagter. Egal wie stark der Laserpointer ist – das Blenden von Piloten, Auto- und U-Bahnfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zuzehn Jahren geahndet werden. In Kalifornien ist laut US-Medienberichten am Montag ein Mann zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er Piloten mit einem Laserstrahl geblendethatte.

Nur scheinbar harmlose Leistung der Laserpointer

Im Herbst 2013 soll ein damals 20-jähriger Bogenhausener am Münchner Ostbahnhof einen Laserpointer gegen zwei Männer aus Erding gerichtet haben. Der junge Mann steht im Verdacht der Körperverletzung. Er soll den beiden zur Tatzeit 60 und 66 Jahre alten Erdingern vom gegenüberliegenden Bahnsteig aus mit einem Laserpointer “in die Augen geblendet” haben. Der Bogenhausener gab zu, umhergeleuchtet zu haben. Der junge Mann bestritt jedoch, gewollt und bewusst jemanden geblendet zu haben. Er ging davon aus, dass die Leistung des Lasers harmlos sei, und dass es sich lediglich um ein Spielzeug gehandelt hätte.

Bereits eine viertelsekündige Blendung kann dem Auge schaden!

Wie ein Gutachten vom Bayerischen Landeskriminalamt zum damals benutzten Laserpointer jetzt zeigt, hatten die zwei älteren Männer offenbar sehr viel Glück gehabt. Denn der 20-Jährige benutzte einen “nicht gekennzeichneten” Laserpointer der Klasse 3R. Laser dieser Klasse können bei einer Bestrahlungsdauer von mehr als einer Viertelsekunde gefährlich für das menschliche Auge sein. Der 20-Jährige gab an, den Laserpointer von einem “fliegenden Händler” am Ostbahnhof gekauft zu haben. Der Laser war ohne Kennzeichnung und hätte in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.