Roten Laserpointer

Mittwochabend, 12.11.14, gegen 18:50 Uhr, zeigte eine junge Kraftfahrerin bei der Kooperativen Regionalleitstelle an, dass sie gerade in ihrem Fahrzeug auf der B201 in Kappeln, Höhe Aral- Tankstelle, von einem Laserstrahl geblendet wurde.

Couragiert fuhr sie auf das ZOB- Gelände, von wo der laser pointer 200mw  kam. Dort traf sie auf zwei verdächtige junge Männer, die das Blenden von Fahrzeugführern leugneten.

Die zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeibeamten trafen die beiden polizeibekannten Männer an und redeten ihnen ins Gewissen. Einer von ihnen gab die Tat zu und händigte einen Laserpointer aus, der sichergestellt wurde.

Sie haben sich nun in einem Strafverfahren wegen Grüner Laserpointer   eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu verantworten.

Ein 17-Jähriger hat am Samstag die Fahrerin einer Stadtbahn an der Haltestelle Wangener Marktplatz mit einem Laserpointer geblendet. Die 51-Jährige hatte gegen 20.00 Uhr mit ihrer Stadtbahn der Linie U 9 an der Haltestelle Wangener Marktplatz angehalten. Roten Laserpointer Während des Halts wurde sie aus einem Wohnhaus heraus von einem grünen Laserstrahl angeleuchtet. Ob die Stadtbahnführerin dabei verletzt wurde ist noch nicht bekannt. Polizeibeamte ermittelten durch Zeugenaussagen den Täter und beschlagnahmten den Laserpointer.

starker laserpointer 2000mW

Vor dem Landgericht Neuss mussten sich zwei Männer im Alter von 21 und 32 Jahren verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, im Sommer 2010 mit einem Laserpointer zunächst ein Flugzeug und dann einen Polizeihubschrauber „angeleuchtet“ zu haben. Im Ermittlungsverfahren gestanden die Brüder die Tat bei der Polizei. Im Prozess allerdings schwiegen die Angeklagten und so konnte das Gericht nicht feststellen, wer von beiden den Laserpointer bediente. Daher endete das Verfahren mit einem Freispruch für die beiden Angeklagten.

Ein 31-jähriger Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten bejahte einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB.Der Mann hatte im November letzten Jahres Autofahrer mit einem Laserpointer geblendet. Daraufhin musste die Fahrer scharf bremsen. Laut Gericht verursachte der Strahl des Laserpointers eine kurze Desorientierung bei dem Fahrer. Zum Unfall kam es allerdings nicht. Polizeibeamte bemerkten den Mann und fanden beim ihm einen entsprechenden Laserpointer.